In Deutschland wird der Energieausweis mit der Energieeinsparverordnung EnEV 2007 ab dem 01.07.2008 schrittweise zur Pflicht. Zuerst sind die Gebäude, die bis 1965 erstellt wurden, bei Neuvermietung oder Verkauf betroffen. Ab dem 01.01.2009 die Gebäude, welche nach 1965 erbaut wurden. Unterschieden wird zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsorientierten Energieausweis. Die Wahlfreiheit zwischen den Energieausweisarten wurde eingeschränkt. Für Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten muss der bedarfsorientierte Energieausweis ausgestellt werden. Für Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten kann frei gewählt werden. Ebenso bei Energieausweisen, die vor dem 01.01.2008 ausgestellt werden. Alle Ausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren. Für die Beantragung von Fördermitteln wird immer eine bedarfsorientierte Berechnung vorausgesetzt.